Hartz IV-Regelsätze für Kinder verfassungswidrig
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist leider ein wirkliches Armutszeugnis für die Politik - die Bemessungsgrundlage, dass ein Kind 60% eines Erwachsenen bzw. ein Jugendlicher 80% des Erwachsenen-Bedarfes benötigt, war von Anfang an ein großer Fehler im System der Hartz-Reformen.
In der NRW-SPD-Fraktion haben wir dies bereits 2007 thematisiert und die Notwendigkeit zu Änderungen gefordert, konnten uns aber damit auf der Bundesebene nicht durchsetzen.
Immer wieder wird Kinderarmut thematisiert und beklagt - ihre Ursachen liegen nicht nur in der unzureichenden Bedarfsbemessung. Auch Niedriglöhne, fehlende Betreuungsplätze und damit schlechtere Erwerbschancen besonders für alleinerziehende Mütter und Väter begründen Kinderarmut. Mehr Geld pro Kind ist zweilfellos ein erster, absolut wichtiger Schritt, aber zugleich braucht es mehr Kitaplätze, mehr Gute Arbeit und mehr Bildungschancen. Das sind die "Hausaufgaben" für die Politik auch in NRW!